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  • Info/Tipps aus früheren Newslettern
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    +++ "Disclaimer": während auf den anderen Seiten (s. Menü) Meinung und Nachrichten journalistisch getrennt sind, ist dies hier, wie in einem Blog, nicht der Fall. Alle Angaben ohne Gewähr! +++

    Kommentar zur Halbzeit: Fokus Kultur in der Auszahlungsphase (Stand 28.6.)
    Während die Mittel der Soforthilfe für Wirtschaftsbetriebe längst ausgezahlt und, wie man hört, von den meisten Empfängern bereits verbraucht sind, hinkt die Kulturförderung zeitlich nach.

    Inzwischen sind aber, bis auf wenige Ausnahmen (Maßnahme 5, "Programmkinos") entweder Beträge überwiesen oder werden gerade Bewilligungen verschickt. Den Anfang machten die Projektstipendien für KünstlerInnen (2000 €, Punkt 1), die seit der Ausschreibung zügig und laufend ausgezahlt wurden.

    Zu Punkt 2 (Kulturvereine) meldete der SWR vor wenigen Wochen, es habe hierzu weniger als 50 Anträge von Vereinen gegeben (bei 38.000 eingetragenen Vereinen in RLP insgesamt, von denen 22% kulturelle Bildungsangebote machen, lt. Ziviz-Studie). Die geringe Gegenliebe für diese Maßnahme liegt mit Sicherheit nicht am Wohlbefinden der Vereine, sondern an den Kriterien. Wie bei der Förderung von Künstlern und Soloselbständigen zielt die Maßnahme auf Betriebskosten und gibt es keine Hilfe für ausgefallene Einnahmen. Kulturvereine, die Veranstalter sind und unter normalen Umständen Eintrittseinnahmen gemacht werden, sind durch ein anderes Kriterium, "keine wirtschaftliche Tätigkeit", generell ausgeschlossen.
    Tipp: In diesem Topf ist offenbar noch sehr viel Geld und man kann bis 1. Dezember Anträge stellen.

    Sehr gefragt sind offenbar die Mittel für die Maßnahme 4 (Neue Medien). Zur Zeit sind die Bescheide unterwegs. Nach den bereits zugestellten Bescheiden zu schließen, wurden die Antragssummen drastisch gekürzt (eigene Erfahrung).

    Vorläufiges Fazit (Anfang Juli)
    Die Finanzspritzen waren überwiegend für zusätzliche Ausgaben (Investitionen) konzipiert und erhöhen zusammen mit einem geforderten Eigenanteil eher die 'Bilanzen' der Antragsteller auf der Ausgabenseite als sie die (hoffentlich) vorübergehende aktuelle Finanznot mildern.

    Die pandemie-bedingten Einschränkungen treffen insbesondere Kulturveranstalter und damit indirekt auch die meisten Künstler sowie viele Soloselbständige in der sogenannten Kreativwirtschaft. Wenn die Auflagen aufrecht erhalten werden müssen bis es einen Impfstoff gibt, wäre es gut, wenn sich die Landesregierung und Fachministerien rechtzeitig auf eine 'zweite Welle' der Bedürftigkeit einstellen. Und dann hoffentlich Zeit genug haben bei den Betroffenen nachzufragen und sich von Vertretern der Betroffenen beraten zu lassen, welche Maßnahmen mit welchen Förderkriterien sinnvoll sind und im Sinne einer Corona-Hilfe greifen...

    ... und sie bewegt sich doch: Kulturstiftung fördert in 6 Bereichen (Stand 6.5.)
    Fast zwei Monate nach der Stilllegung des öffentlichen Lebens hat dankenswerterweise die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur ein Förderprogramm für verschiedene Kulturbereiche online gestellt. Unter dem Titel Fokus Kultur werden sechs unterschiedliche Maßnahmen zusammengefasst vorgestellt, von denen drei spezifiziert wurden (die Förderkriterien der anderen Bereiche fehlen per dato noch).
    Die für uns interessantesten Punkte sind Arbeitsstipendien für KünstlerInnen, die Unterstützung von Vereinen und die Hilfe für Programmkinos. Eigentlich prima, nur gibt es Einschränkungen bei den Kriterien, die einige Personen, Kultureinrichtungen und Veranstalter ausschließen.

    In Maßnahme 1 können KünstlerInnen einmalig 2.000 € Stipendiengeld beantragt werden. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der KSK. Es handelt sich um Arbeitsstipendien. Anträge können bereits gestellt werden. Die Förderkriterien stehen hier
    downloads/Foerderkriterien_Massnahme_1_neu.pdfdownloads/Foerderkriterien_Massnahme_1_neu.pdf

    Was leider fehlt sind Stipendien für Filmemacher, wie sie etwa NRW mit je 9.000 € anbietet, und zumindest der Verzicht auf Mitgliedschaft in der KSK, der die wenigsten FilmemacherInnen angehören (wie etwa bei den Arbeitsstipendien in Sachsen).

    Maßnahme 3 unterstützt Vereine (Sport, Kultur und andere). Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen die Vereine erst alle eigenen Möglichkeiten ausgeschöpft haben (eine Art 'Liquiditätsengpass'). Achtung! Vereine, die umsatzsteuerpfichtige Leistungen anbieten (z.B. Eintrittseinnahmen) müssen sich erst an die Investitions- und Strukturbank ISB wenden und dort ggf. ablehnen lassen (es gelten nur Betriebsausgaben, keine Personalkosten oder Einnahmenausfälle). Auch hier können bereits Anträge gestellt werden. Die Förderkriterien stehen hier:

    Maßnahme 5 unterstützt Programmkinos. Hierzu sind die Förderkriterien noch nicht veröffentlicht.
    Zuletzt wurde die Kinoszene in helle Aufruhr versetzt, weil das Kulturform der SPD verbreitet hatte, die 500.000 € für Programmkinos seien für Autokinos und Open-Air gedacht. Diesbezüglich können wir entwarnen! Uff! Wir dachten schon das CinéMayence müsste den Goetheplatz planieren, Parkplätze bauen, einen USW.-Sender einrichten und eine haushohe LED-Leinwand für BluRay-Abspiel aufbauen, um an Unterstützung zu kommen...

    Was die kulturellen Kommunalen Kinos und die gewerblichen Arthouse-Kinos, da sie zusammen mit Theatern und Konzerthäusern wohl zuletzt öffnen dürfen, wirklich brauchen, das ist eine Unterstützung, die so gestaltet werden, dass
    • das bisherige Personal (Angestellte, Minijobber, studentische Aushilfen, Ehrenamtliche) eingebunden und über die Stelllegung hinaus gehalten werden kann (Sicherung der betrieblichen Arbeitsgrundlage und der Arbeitsplätze) • die Projekte/Maßnahmen auch für die Zeit nach der Krise von Nutzen sind (Nachhaltigkeit)
    • die Kriterien bzw. zugelassenen Anträge offen genug sind, um den sehr unterschiedlichen Strukturen und Trägerschaften der Kinos in RLP gerecht zu werden (Vereine, kleine Familienbetriebe, mittelständische Unternehmen, ein oder mehrere Leinwände, Personalausstattung, Stadt/Land)
    • bei einer Lockerung die Kinos von den Kosten für die Einhaltung von Auflagen und Hygieneregeln entlastet werden.
    und, dass die Maßnahme als landeseigene Film- und Kinoförderung von den Bundesprogrammen anerkannt wird, um deren Hilfen in Anspruch nehmen zu können.
    Das komplette Programm: https://www.fokuskultur-rlp.de/


    Update "Fokus Kultur" – Förderung der Stiftung (Stand 28.4.)
    Auf einer Pressekonferenz der Ministerpräsidentin Malu Dreyer mit Kulturminister Prof. Dr. Konrad Wolf wurde am 28. April das Förderprogramm "Fokus Kultur" der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur vorgestellt. Die Regularien und Förderbereiche sind noch nicht veröffentlicht. Fest steht nur, dass es 6 Bereiche gibt, wie z.B. Arbeitsstipendien (u.a. für Künstler, Soloselbständige), Kulturvereine, Neue Medien und Programmkinos. Zu letzterem wurde explizit genannt, dass es Geld für Kinos gibt, die ein Autokino eröffnen möchten ...

    Die Details folgen aber erst in den nächsten Tagen.

    Wichtig wäre uns, dass die Verantwortlichen vor der Umsetzung ihre guten Absichten, bei den Betroffenen den realen Bedarf abfragen und sich beraten lassen, bevor sie etwas selbst Ausgedachtes in Förderrichtlinien festklopfen!
    Info: https://www.fokuskultur-rlp.de/
    Stellungname der CDU-Landtagsfraktion: https://www.cdu-fraktion-rlp.de


    Update Sofortfhilfe für Vereine (Stand 27.4.)
    Kurz nach dem Versand unseres Newsletters vom 27.4. erreichte uns folgende Meldung:
    Dreyer/Lewentz/Spiegel: Wir bauen einen Schutzschild für gemeinnützige Vereine und Organisationen in Höhe von 10 Millionen Euro
    Sieht gut aus! Das Kleingedruckte fehlt noch ...


    Hilfen für soloselbständige Künstler

    Sogenannte Corona-Grundsicherung – HartzIV und Definition „erhebliches Vermögen“ (Stand 22.04.)
    In einer Pressemitteilung des Kulturministeriums (basierend auf Aussagen der Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler) heißt es u.a.:
    »Vermögensgegenstände, die der Altersvorsorge dienen, werden vollständig aus der Betrachtung des „erheblichen Vermögens“ herausgenommen.« und »Damit wird dem ursprünglichen Ansatz, gar keine Vermögensprüfung vorzunehmen, entsprochen.«

    Stimmt das so oder ist es mißverständlich ausgedrückt?

    In der aktuellen "Fachlichen Weisung" an die Jobcenter, die gestern – also 2 Tage nach der o.g. PM – veröffentlicht wurde steht jedenfalls etwas anderes:
    »Die Aussetzung der Vermögensprüfung gilt nicht, wenn das Vermögen erheblich ist. Es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn dies im Antrag (siehe Anlage) erklärt ist. Diese Vermutung ist allerdings widerlegbar.« Kapitel 1.2. Absatz (2)
    und
    »Liegen eindeutige Indizien vor, die auf erhebliches Vermögen schließen lassen, ist zu prüfen, ob die Antragsteller*innen entgegen ihrer Erklärung im Antrag doch über erhebliches Vermögen verfügen. Geben Antragsteller*innen eine solche Erklärung fälschlicherweise ab, kann die Bewilligung ggf. nach § 45 SGB X aufgehoben werden, soweit sie zu Unrecht erfolgt ist.« Kapitel 1.2. Absatz (3)

    Tipp: Vor Antragstellung unbedingt im Jobcenter abklären, sonst drohen Rückzahlungen und schlimmstenfalls Strafen!!!
    Sogenannte Corona-Grundsicherung – HartzIV und Definition „erhebliches Vermögen“ (Stand 19.04.)
    Nach wie vor bleibt soloselbständigen KünstlerInnen und Filmschaffenden als einzige Hilfsmaßnahme in Rheinland-Pfalz (anders als in Hamburg, BaWü, Berlin und NRW) der Weg zur Arbeitsagentur und der Antrag nach dem HartzIV-Verfahren.
    Damit diese nicht vorher ihr gesamtes Vermögen (inkl. dem ihrer 'Bedarfsgemeinschaftspartner') verbrauchen müssen, werden Vermögensgegenstände, die der Altersvorsorge dienen, laut einer Pressemitteilung der Landesregierung aus der Betrachtung des „erheblichen Vermögens“ herausgenommen.
    Wie wir erfahren haben, ist dies offenbar noch nicht bei den Mitarbeitern der Jobcenter angekommen. Auch ist die Höhe des unantastbaren Vermögens gedeckelt.
    Offenbar ist strittig, was zur 'Altersversorgung' gehört (nur bestimmte Lebensversicherungen und Vermögen). Außerdem wurden Fälle bekannt, nach denen verlangt wurde Vermögensgegenstände zu verkaufen, die nicht der Altersvorsorge, sondern dem (jetzt) nicht mehr ausgeführten Beruf dienen (wie etwa teure Musikinstrumente von MusikerInnen).

    Bemerkenswert ist hier die Ungleichheit in der Behandlung von Beschäftigten, die 60 oder 68% Kurzarbeitergeld (demnächst vielleicht mehr) bekommen können, während Künstler und Soloselbständige bis an den Rand der Obdachlosigkeit getrieben werden, bis ihnen geholfen wird.

    Nothilfen der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH GVL für die freie Szene (Stand 7.4.)
    Wahrnehmungsberechtigte, die ausschließlich freiberuflich oder kurzfristig beschäftigt tätig sind und Covid-19-bedingte Veranstaltungs- oder Produktionsabsagen Honorarausfälle erlitten haben, können eine einmalige Hilfe in Höhe von 250 Euro im Rahmen der sozialen Zuwendungen der GVL erhalten. Voraussetzung ist ein früherer Wahrnehmungsvertrag.
    Berechtigte sind u.a. Dirigenten, Instrumentalisten und Musiker, künstlerische Produzenten, Sprecher und Erzähler, Videoclipregisseure und Videoclipproduzenten, Solo- und Chorsänger, Schauspieler, Synchronsprecher, Tänzer, Tonträgerhersteller und Labels, Veranstalter sowie Wort- und Synchronregisseure.
    Schutzschirm Live der GEMA (Stand 7.4.)
    Die GEMA wird in einem zweistufigen Programm finanzielle Hilfen in einer Gesamthöhe von rund 40 Mio. Euro bereitstellen. Der „Schutzschirm LIVE“ richtet sich vorrangig an Komponisten und Textdichter, die zugleich als Performer auftreten und aufgrund flächendeckender Veranstaltungsabsagen in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Der „Corona-Hilfsfonds“ stellt finanzielle Übergangshilfen für individuelle Härtefälle im Rahmen der sozialen und kulturellen Förderung bereit. Voraussetzung: GEMA-Urheber


    Soforthilfe für gemeinnützige Vereine

    Bewegung in Sachen Hilfe für gemeinnützige Kulturveranstalter – Kulturminister Wolf hat reagiert (Stand 8.4.)

    Kulturminister Wolf hat in einer Pressemitteilung von gestern Abend u.a. mitgeteilt »dass es in den Verhandlungen mit dem Bund gelungen ist, das Corona-Sofortprogramm für die, oft als gemeinnützig anerkannten Vereine, zu öffnen.« und »Die Soforthilfen des Bundes werden branchen- und rechtsformunabhängig gewährt. Ebenso ist eine gewerbliche Tätigkeit oder eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich. Es reicht jedwede „wirtschaftliche Tätigkeit“ eines Antragstellers aus, sofern dieser „dauerhaft am Markt“ tätig ist«.
    »Ehrenamtlich betriebene Unternehmen fallen nicht darunter, auch wenn betriebliche Sachaufwendungen anfallen«.
    Hier die Pressemitteilung dazu: https://mwwk.rlp.de/de/service/pressemitteilungen/

    Die Kuh ist noch nicht vom Eis, weil viele Betroffene keine oder nur geringe "betriebliche Sachaufwendungen" haben (z.B. Büromieten, Leasing-Verträge, betriebliche PKWs) und z.B. Personalkosten keine Sachaufwendungen sind.
    Weiterhin fehlen Maßnahmen, um entfallene Eintrittseinnahmen auszugleichen (wie z.B. in Hessen).
    Ausserdem aktuell: 2. Telefon-Sprechstunde: Kulturminister Konrad Wolf am Do 9. April.


    Absurde Situation – gemeinnützige Kulturveranstalter fallen durchs Raster (Stand 7.4.)

    Kultureinrichtungen, die von gemeinnützigen Vereinen getragen werden, sind in der Regel sogenannte Zweckbetriebe. So ist, zum Beispiel, das Kommunale Kino CinéMayence ein Zweckbetrieb der Arbeitsgemeinschaft Stadtkino e.V.

    Die jetzt aufgelegten Soforthilfen werden nach den derzeitigen Regeln aber nur für Wirtschaftsbetriebe von Vereinen gewährt.

    Hintergrund: Kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen werden steuerrechtlich nach § 68 Nr. 7 AO unabhängig von der Höhe des Überschusses als steuerbegünstigter Zweckbetrieb behandelt.
    Kein Zweckbetrieb ist etwa der Verkauf von Speisen und Getränken anlässlich dieser Veranstaltungen oder ähnliches. Das wäre dann ein Wirtschaftsbetrieb. Bei Sportvereinen sind z.B. Sportveranstaltungen Zweckbetriebe und der Verkauf von Trikots oder der Betrieb einer Vereinsgaststätte Wirtschaftsbetriebe.

    Es ist eigentlich noch komplizierter, denn Zweckbetriebe sind auch "wirtschaftliche Geschäftsbetriebe" § 65 AO und i.S.v. § 14 AO, nur werden sie steuerlich als Zweckbetrieb bezeichnet, wenn sie damit satzungsgemäße Aufgaben erfüllen.

    Die per dato veröffentlichten Formulierungen und Begrifflichkeiten sind bundeslandabhängig widersprüchlich. So heißt es z.B. in Hessen einerseits »Der Liquiditätsengpass in dem Bereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes entstanden sein.«, aber auch: »Der Zweckbetrieb eines Vereins ist förderfähig, soweit er sich dauerhaft am Markt als Unternehmen betätigt.«, während die genannten Beispiele wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind.
    Solange die Soforthilfe, wie aktuell, nur "wirtschaftliche Geschäftsbetrieben" gewährt wird, wird also der Getränke- oder der Trikotverkauf u.ä. gefördert, die Sport- oder in unserem Fall die Kulturveranstaltungen jedoch nicht.

    Dies ist eine völlig absurde Situation für gemeinnützige Vereine als Träger von Kultureinrichtungen oder von Kulturveranstaltungen. Während Unternehmen der Kulturwirtschaft (etwa Konzertveranstalter, gewerbliche Kinos) unterstützt werden, wird gemeinnützigen Organisationen nicht geholfen!!!
      Anm: die Unterscheidung Zweckbetrieb/Wirtschaftsbetrieb macht nur steuerlich Sinn und sollte nicht unbesehen als Kriterium für Hilfsprogramme in einer Notsituation herangezogen werden. Das würde nicht dem Geist des Gesetzes entsprechen. Und ausserdem entbehrt es jeder Logik: denn während des Shutdowns gibt es ohnehin keine Einkünfte – so oder so (wirtschaftlich/ oder zweckbezogen körperschaftssteuerbefreit) – zu versteuern.


    Zugunsten von Sportvereinen hat Innenminister Lewentz ein finanzielles Hilfsprogramm auch für deren Veranstaltungen angekündigt (s. Innenministerium: unterstuetzung-fuer-in-existenznot-geratene-vereine-moeglich-1/ Allgemeine Zeitung. Wir appellieren an Kulturminister Prof. Dr. Wolf sich in gleicherweise für Kulturvereine einzusetzen und ein Hilfsprogramm in die Wege zu leiten.
    Andernfalls droht den gemeinnützigen Trägern, deren Hauptzweck es ist, Kultur anzubieten, die Insolvenz. Das würde gerade in Rheinland-Pfalz, einen großen Teil der Kulturlandschaft, die ganz wesentlich von Vereinen, unterbezahlten MitarbeiterInnen und Ehrenamtlichen getragen wird, nicht nur während der aktuellen Maßnahmen stillegen, sondern nachhaltig auf lange Zeit beschädigen.


    Tipps und Info aus früheren Newslettern
    betr. Solo-Selbständige und Künstler / ALGII heißt jetzt "Corona-Soforthilfe" (Stand 2.4., aktual. 6.4.)
    – Soloselbständige und KünstlerInnen sollten besser noch ein paar Tage warten, bis sie einen Antrag auf Soforthilfe stellen (der Monat hat ohnehin erst angefangen). Aktualisierung: die Erleichterungen sind jetzt da!
    ... weil inzwischen die besonderen Härten und Lücken in den Hilfsprogrammen für diesen Personenkreis aufgefallen sind und dankenswerterweise zur Zeit nachgebessert wird. Dabei geht es u.a. um Verbesserungen bei den Kriterien des Liquiditätsengpasses (Betriebsausgaben, Mietkosten u.a.), den Stichtag 11. März, die Nicht-/Anrechnung von Privatvermögen u.a. (was bisher in vielen Bundesländern diesen Personenkreis durchs Raster hat fallen lassen).
    ... weil in den nächsten Tagen eventuell eine bundeseinheitliche Anpassung kommt, die nicht schlechter sein kann als im Moment noch in Rheinland-Pfalz. Die Unterschiede der Länder sind enorm. Eigene Lebenskosten dürfen nur in einigen Landesprogrammen angesetzt werden. Beispiel: Künstlerhilfe in Sachsen-Anhalt (2 Monate lang 400€), Einmalzahlungen für Soloselbständige und Künstler in NRW (2000€), in Berlin (5000€ AKTUALISIERUNG: das Hilfsprogramm wurde gestoppt, da nach mehr als 150.000 Anträgen kein Geld mehr da war) etc. Auf der Seite des Wirtschaftsministeriums steht: "Weitergehende Unterstützungsmöglichkeiten veröffentlichen wir hier Zug um Zug" - das lässt hoffen.
    Aktualisierung Bayern, 20.4.2020: Ministerpräsident Söder kündigt an, Künstler*innen eine monatliche Unterstützung von 1.000 Euro zukommen zu lassen.


    betr. Hilfsprogramm der Stadt Mainz "Mainz hilft sofort" (Danke!) (Stand 2.4.)
    Die Landeshauptstadt Mainz hat das Hilfsprogramm "Mainz hilft sofort" angekündigt.
    Unterstützt werden: (nicht nur) Künstler und Kultureinrichtungen in Mainz
    ... der städtische Ankaufsetat zur Unterstützung Mainzer Künstlerinnen und Künstler wird in 2020 auf 25.000 € erhöht.
    ... Vereine und Initiativen in der freien Kulturszene, die von Einnahmeausfällen durch die Pandemie betroffen sind, stellt die Landeshauptstadt Mainz Soforthilfen auf Antrag zur Verfügung. Dafür stehen 150.000 € bereit.
    Einzelheiten zur Antragstellung folgen ab 6. April.

    betr. Soforthilfe (Stand 30.3.)
    Ab heute (30.3.) können Anträge auf Hilfen des Bundes gestellt werden, die für Selbständige und für kleine Unternehmen in Frage kommen. Manche Bundesländer stocken diese Hilfen mit ordentlichen Zuschüssen auf. In Rheinland-Pfalz gibt es lediglich im Rahmen der Wirtschaftsförderung – nicht in der Kulturförderung und nicht für Nichtgewerbliche – die Möglichkeit zusätzlicher Darlehen mit einer kleinen Zuschusskomponente. Für kleine Filmproduktionen könnte das interessant sein. Nur muss die Hausbank mitmachen und: Achtung vor der Verschuldungsfalle und der nicht unbeträchtlichen Antragsarbeit ...

    Kulturminister Dr. Konrad Wolf hat zugesagt, dass bewilligte institutionelle Förderungen im Kultursektor nicht zurückgezahlt werden müssen, wenn es zu Ausfällen kommt. Und Antragsteller beim Kultursommer 2020 können unbürokratisch Termine geplanter Veranstaltungen verschieben. Vorbereitungskosten für ausgefallene Veranstaltungen bewilligter Projekte werden anerkannt.

    betr: gemeinsames Hilfsprogramm der Filmförderer (Stand 27.3.)
    Das am 27.3. vereinbarte gemeinsame Hilfsprogramm der Bundes- und Länderförderer für die Film- und Medienbranche mit einem Volumen von 15 Mio. Euro greift in Rheinland-Pfalz leider nicht, da wir hierzulande keine institutionelle Filmförderung haben ...


    Links
    • Gebündelte Info des Landes RLP: https://www.corona.rlp.de (siehe FAQs Kultur)
    • Blog des Kulturbüro Rheinland-Pfalz: http://www.kultur-rlp.de/
    • Ständig aktualisierte Verweise auf alle Hilfsmaßnahmen insbesondere für Filmemacher: https://agdok.de/de_DE/corona-hilfe
    • Ländervergleich, Statements der KulturministerInnen: https://www.kulturrat.de/corona-versus-kultur/wie-unterstuetzen-die-bundeslaender-jetzt-die-kultur/view-all/


    Ansprechpartner AG Film und Runder Tisch Mainz: Reinhard W. Wolf, AG Stadtkino e.V.
    Reinhard W. Wolf sendet in unregelmäßigen Abständen ("once in a blue moon") an den Verteiler der AG Film und weitere Interessierte einen Newsletter mit Meldungen über film- und medienrelevante Neuigkeiten für und aus Mainz und Rheinland-Pfalz (aus dem oben zitiert wurde).
    Wer in den Verteiler aufgenommen werden möchte, möge sich bitte per E-Mail an Reinhard.Wolf (at) cinemayence.de wenden!